Durch Privilegien wurden Autorenrechte das erste Mal in den 1820er Jahren für Goethe anerkannt. In der Folge wurden auch für Drucker und Verleger Privilegien eingeführt, die eines gemeinsam haben: Sie schützen die handwerkliche, organisatorische und finanzielle Leistung des Druckers bzw. Verlegers. Privilegien sollen Autoren davor schützen, dass ihre Werke einfach nachgedruckt werden. Diese Privilegien gelten als Vorläufer der heutigen Urheber- und Leistungsschutzrechte. Es ging natürlich um das Recht am geistigen Eigentum und um finanzielle Rechte, aber es ging auch um veränderte Nachdrucke, da manche Nachdrucker, den Text inhaltlich stark veränderten. Daraus entwickelt sich dann 1965 das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Der Urheber gilt als Schöpfer des Werkes; also Werk im materiellen Sinne, nicht bloße Ideen und Schöpfer im Sinne, das etwas individuell, einzigartig und originell geprägt ist und nicht bloß gemacht wird. Die geistige und persönliche Beziehung des Urhebers zu seinem Werk soll geschützt werden (Urheberpersönlichkeitsrechts). Dazu gehören: Das Recht auf Erstveröffentlichung (also ob überhaupt und wenn ja wann und wie), namentliche Bezeichnung als Urheber (oder auch nicht, wenn unerwünscht oder das Verwenden eines Pseudonyms) und das Recht gegen Entstellung und Veränderung vorzugehen (auch im Digitalen ungemein wichtig). Diese Rechte sind unübertragbar und unveräußerlich. Nutzungs- und Verwertungsrechte hingegen sind übertragbar. Rechte des Urhebers müssen immer mit den Rechten der Gesellschaft (bspw. auf Nutzen zum Wohle der Allgemeinheit) abgewogen werden. Kunstwerke bauen aufeinander auf, Diskurse können nur entstehen wenn Zitate erlaubt sind, etc. Rückentwicklung des Rechts im Internet: Piraten veröffentlichen alles ohne Rücksicht auf Urheberrechte. Künstler:innen, die ihre Werke frei im Internet zur Verfügung stellen, und dafür von Sozialleistungen des Staates leben, entwickeln sich zurück zu Hofnarren oder Hofkünstlern, die direkt im Sold ihrer Könige und Kaiser stehen. Freiheit und das Recht des Autors in der digitalen Welt sind Grundfragen unserer Gesellschaft.